Camäléon

Le journal en ligne des élèves du Lycée Franco-Allemand de Sarrebruck

Licenciement du personnel de nettoyage du LFA : interview de la communauté régionale

Reinigung am DFG
Foto: Camäléon

Camäléon: Seit fast zwei Jahrzehnten arbeiten einige Reinigungskräfte am DFG und haben bisher immer gute Arbeit geleistet, zumindest gab es bis jetzt noch nie Beschwerden. Nun wurde aber der Firma, bei der sie angestellt sind, zum neuen Jahr gekündigt und es kommt eine neue Firma in unsere Schule. Warum?

Lars Weber: Das hat nichts damit zu tun, dass der Regionalverband als Schulträger unzufrieden gewesen ist oder dass irgendetwas passiert ist. Es ist einfach so, dass wir als öffentlicher Dienst solche Dienstleistungsaufträge europaweit ausschreiben müssen. Das ist EU-Wettbewerbsrecht. Das gilt seit 2016 und wird seitdem auch verstärkt umgesetzt. Bei dem Reinigungsvertrag an Ihrer Schule handelt es sich um einen sehr alten Vertrag von Anfang der 90er Jahre. So einen unbefristeten Vertrag dürfte man heute gar nicht mehr machen. Denn das bedeutet ja, dass keine andere Firma jemals die Chance hat, sich zu bewerben. Deshalb ist der Grundsatz, der auch in dem Gesetz steht, dass man als öffentlicher Dienst bzw. als Kreisverwaltung solche Dienstleistungsaufträge regelmäßig und auch befristet ausschreiben muss. Bei allen anderen Schulen haben wir das schon seit 2017 gemacht. Da gab es also schon viele Ausschreibungen. Die Ausschreibung, die jetzt am Deutsch-Französischen Gymnasium kam, gehörte zu der letzten Runde an Schulen, wo es noch nicht so war, dass diese Verträge für 4 Jahre befristet ausgeschrieben worden sind. Das ist also ein normaler Vorgang, der an allen Schulen gemacht wurde und hat nichts mit der Reinigungsleistung zu tun, sondern hat eher mit EU-Recht zu tun.

Camäléon: Wie viele und welche Schulen im Regionalverband werden im Moment durch die auch am DFG neu beauftragte Firma gereinigt?

Lars Weber: Die Firma ist schon an über der Hälfte unserer Schulen tätig. Es sind insgesamt ungefähr 30, an denen die Firma eine Ausschreibung schon gewonnen hat. Jetzt mit dem jüngsten Los — Los nennt man das beim Ausschreibungsverfahren — kommen jetzt nochmal 12 Schulen dazu, sodass die Firma dann in ungefähr drei Viertel von unseren 50 Schulen, für die wir insgesamt zuständig sind, arbeitet. Zu den 30 kommen jetzt also noch 12 hinzu.

Camäléon: Ist es nicht problematisch, dass eine Firma fast dreiviertel der Schulen im Regionalverband reinigt und es so kaum mehr Konkurrenz gibt?

Lars Weber: Konkurrenz gibt es ja durch das Ausschreibungsverfahren. Das wird europaweit offen ausgeschrieben. In jedem einzelnen Los sind meistens 3 bis 4 Schulen drin, die geografisch eng beieinander liegen. In ganz Europa kann sich jede Reinigungsfirma darauf bewerben, offener geht es gar nicht. Der Grundgedanke ist ja, dass man den offenen Wettbewerb dadurch zulässt. Dadurch, dass es jetzt auch auf 4 Jahre befristet ist, hat in 4 Jahren jede Firma erneut wieder die Chance, an dem Ausschreibungsverfahren teilzunehmen. Deswegen ist es eben kein verhinderter Wettbewerb, sondern eher die Einführung des Wettbewerbs, den es vorher nicht gab. Vorher hatten wir 30 Jahre lang eine Firma drin. Keine andere Firma hatte die Chance überhaupt zu zeigen, dass sie das auch machen könnte. Das wurde jetzt mit der Ausschreibung eingeführt und ist überall an allen Schulen so der Fall.

Camäléon: Nach welchen Kriterien werden die Aufträge denn überhaupt vergeben?

Lars Weber: Man denkt immer, es ist nur der Preis, dass also der günstigste Anbieter gewinnt. So ist es nicht. Das ist ein etwas komplexeres Bewertungsverfahren: Es gibt 3 Kriterien, die angeschaut werden. Am höchsten bewertet ist nicht das Kriterium “Preis”, sondern das Kriterium “Qualität”. Das geht mit 36% ein. Der Preis geht mit 32% ein und dann gibt es noch das dritte mit ebenfalls 32%, die Leistung, in dem Fall die Reinigungsstunden, die angeboten werden. Der Anbieter, der in der Gesamtschau dieser 3 Kriterien, also Qualität, Preis und Reinigungsstunden, die meisten Punkte insgesamt erhält, gewinnt dann die Ausschreibung und muss dann auch diesen Vertrag bekommen. Daran sind wir gebunden. Die Firma, die dann den Auftrag bekommt, ist dann eben nicht der günstigste Anbieter, sondern — so ist das Wording — der wirtschaftlichste Anbieter In der jetzigen Ausschreibung war es auch so, dass die Firma, die gewonnen hat, in keinem Los der günstigste Anbieter war. Es gab überall Firmen, die einen geringeren Preis angeboten haben, dann aber vielleicht auch weniger Reinigungsstunden hatten oder nicht ausreichend Qualitätskriterien geboten haben. Es war also nicht der günstigste Anbieter, sondern der überzeugendste nach allen Kriterien.

Camäléon: Das bedeutet, dass die Reinigungsfirma mehr reinigen wird an unserer Schule?

Lars Weber: Mehr reinigen, also besser reinigen. Die Qualität ist ja ein Zusammenspiel von allen 3 Faktoren. Ich kann ja als Firma zum Beispiel auch ein hochwertiges technisches Gerät meinen Mitarbeitern bieten, mit dem man dann einen Flur schneller sauber machen kann als zum Beispiel mit einem Wischmopp. Da spielen viele Dinge rein. Wie gesagt, der Vertrag war sehr alt. Das war eine Berechnung aus den frühen 90er Jahren. Jetzt durch die Ausschreibung konnte jede Firma für sich berechnen, in welcher Zeit sie die Leistung für das Gebäude angemessen hinbekommt und wie sie die Qualität gewährleistet. Das war Bestandteil der Unterlagen, die die Firmen bei uns einreichen müssen.

Camäléon: Haben die Reinigungskräfte, die jetzt am DFG eingesetzt werden, mehr Zeit als vorher, wenn Sie ja sagen, dass da die Qualität auch entscheidend war? Es gab ja nie Beschwerden darüber.

Lars Weber: Die bisherige Firma konnte ja auch an der Ausschreibung teilnehmen, was sie — glaube ich — auch gemacht hat, hat aber ein scheinbar weniger gutes Angebot gemacht als die Firma, die den Vertrag jetzt bekommen hat.

Camäléon: Inwiefern?

Lars Weber: Details kann ich dazu nicht sagen. Da gilt immer das Ausschreibungsgeheimnis. Das ist auch bei den Gremiensitzungen immer Thema im nicht-öffentlichen Teil. Ich kann jetzt nicht darüber sprechen, was die Firmen genau kalkuliert haben, aber feststeht, dass die Firma, die es dann ab nächstem Jahr macht, das insgesamt beste Angebot abgegeben hat. Besser als alle anderen. Das ist der Prozess, der zu diesem Ergebnis führt. Der ist aber vorgegeben dieser Prozess.

Camäléon: Wie wird die Qualität der erbrachten Leistungen überhaupt sichergestellt?

Lars Weber: Es gibt einen Reinigungsvertrag mit der Firma. Darin steht, was sie leisten muss. Wenn es Hinweise gibt, dass das nicht funktioniert, dann kann man uns als Schulträger das mitteilen. Dann gehen wir dem nach, ob das stimmt oder nicht. Und wenn die Firma etwas nicht leistet, was im Vertrag steht, dann können wir natürlich schauen, ob das so noch weitergeführt werden kann. Die Kontrolle findet also auf Hinweise statt.

Camäléon: Überprüft der Regionalverband auch die Arbeitsbedingungen? Das ist eine große Firma mit vielen Mitarbeitenden, die jetzt auf einmal gleich sehr viele Zuschläge bekommen hat im Regionalverband. Achten Sie dann darauf, dass die Reinigungskräfte dementsprechend richtig bezahlt werden und dort ein gutes Arbeitsklima herrscht?

Lars Weber: Das ist auch alles Bestandteil des Reinigungsvertrags, den die Firmen mit uns unterschreiben. Dazu gehört zum Beispiel auch eine Selbstverpflichtung, die die Firmen unterschreiben, dass sie sämtliche gesetzliche Regelungen, also auch die Mindestlohnregelung oder die tarifliche Vereinbarung wie in diesem Bereich einhalten. Umgekehrt bezahlen auch wir als Regionalverband die Dinge, die gesetzlich gefordert sind, wenn beispielsweise der Mindestlohn im nächsten Jahr angehoben wird oder wenn das “Faire-Lohn-Gesetz » jetzt im Saarland in Kraft tritt. Das heißt dann, dass nicht der Mindestlohn, sondern der Tariflohn bezahlt wird, wenn er höher liegt. All das wird in dem Moment, wo es gesetzlich gilt, auch umgesetzt. Die Firma muss es umsetzen. Die unterschreibt uns, dass sie das macht, und wir bezahlen das auch dementsprechend als Auftraggeber. Diese Dinge sind also alle schriftlich fixiert und unterschrieben. Sollte das nicht der Fall sein, gilt auch wieder: Wenn jemand einen Hinweis an uns gibt, können wir das kontrollieren. Wenn zum Beispiel zu wenig Lohn gezahlt wird, dann können wir dem nachgehen. Die Firma hat aber schriftlich rechtssicher unterzeichnen müssen, dass sie sich an diese Sachen alle halten muss.

Camäléon: Und das wird auch kontrolliert?

Lars Weber: Das wird dann auch kontrolliert, ja.

Camäléon: Wie kann garantiert werden, dass Tariflöhne nicht unterlaufen werden, indem unrealistisch niedrige Arbeitszeiten für die Reinigung von Gebäuden angesetzt werden?

Lars Weber: Im Prinzip gibt es dazu 2 Antworten: Die Firma muss sich zum einen verpflichten, den Mindestlohn oder Tariflohn zu bezahlen, je nachdem was höher ist. Und die zweite Antwort ist auf die Ausschreibung bezogen: Warum gewinnt jetzt ein Anbieter nicht deshalb, weil er da schon zu niedrig kalkuliert? Das können wir dadurch ausschließen, dass die Reinigungsstunden auch ein Kriterium sind. Wenn also jetzt ein Anbieter kommt und sagt, ich biete das Doppelte an Reinigungsstunden zum selben Preis, dann würde unsere Verwaltung sagen: Da stimmt etwas nicht. Dann bezahlt die Firma die Leute nicht anständig. Das kann ja gar nicht funktionieren. Dadurch würde die Firma aus der Ausschreibung rausfallen. Und umgekehrt auch: Wenn ich als Anbieter sage: Ich kann die Reinigung in der Hälfte der Zeit machen und biete da sehr wenig Stunden und dadurch auch einen geringeren Preis haben, dann würden wir auch in der Prüfung dieses Angebots sagen: Das kann nicht stimmen. Das ist in der Zeit nicht machbar. Wir wissen ja, wie groß die Gebäude sind, es gibt da Werte pro Quadratmeter, die man ansetzen kann. Auch so etwas würden wir dann im Verfahren entdecken und ausschließen. Das heißt, in der Ausschreibung ist schon gewährleistet, dass man solche Angebote zwar abgeben kann, aber die werden niemals gewinnen. Und derjenige, der den Auftrag bekommt, muss sich selbst verpflichten, die Dinge einzuhalten, die rechtlich gelten.

Camäléon: Aber Sie dürfen uns nicht sagen, mit wie vielen Arbeitsstunden in Zukunft gereinigt wird an unserer Schule?

Lars Weber: Das weiß ich jetzt aktuell noch nicht einmal, aber das sind dann Bestandteile im Vertrag, die von Privatunternehmen kommen, die wir als Regionalverband wegen Datenschutz auch nicht preisgeben können.

Camäléon: Die neue Firma hatte unseren Reinigungskräften, die am letzten Schultag vor den Weihnachtsferien zum letzten Mal an unserer Schule arbeiten werden, ein Angebot gemacht: Statt unbefristeter Verträge wurden ihnen aufeinanderfolgende befristete Halbjahresverträge angeboten. Zudem sollten die Teamleiterfunktionen wegfallen und der Urlaub gekürzt werden. Was sagt der Regionalverband dazu? Ist das ein faires Angebot?

Lars Weber: Dazu kann der Regionalverband jetzt auch erstmal nichts sagen, weil das Verhandlungen sind zwischen dem Unternehmen und den womöglich zukünftigen Mitarbeitern, die das Unternehmen übernehmen möchte. Grundsätzlich ist es nicht ungewöhnlich, dass die neue Firma versucht, die Leute zu übernehmen, wenn Reinigungsfirmen wechseln. Es ist ja erstmal auch vom Ansatz etwas Gutes für die Leute, dass sie eine Chance haben, auch bei dem Firmenwechsel weiterzuarbeiten. Mit den Bedingungen, die ausgehandelt werden, hat der Regionalverband jetzt erstmal nichts zu tun. Das ist eine Sache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Wenn da aber die gesetzlichen Bestimmungen unterlaufen würden, dann wären wir natürlich als Kontrolleur wieder mit im Boot und könnten sagen: Das ist nicht rechtens. Wenn sich das aber innerhalb des gesetzlichen Rahmens bewegt, dann haben wir da auch gar keine Einflussmöglichkeit.

Camäléon: Die Reinigungskräfte, die seit zwei Jahrzehnten an unserer Schule arbeiten, sind Teil unserer Schulgemeinschaft geworden. Fühlt sich der Regionalverband nicht für die langjährigen Mitarbeiter*innen verantwortlich?

Lars Weber: Ich kann nachvollziehen und verstehen, dass es für die Reinigungskräfte und auch für die Schulgemeinschaft unschön ist, wenn so etwas endet. Die Sache ist nur: Es hat ja andere Gründe, weshalb es endet. Nicht weil wir jetzt als Schulträger das, was Sie beschrieben haben, jetzt nicht wollen, sondern weil wir einfach gezwungen waren, diese Reinigungsarbeiten auszuschreiben. Daran kamen wir nicht vorbei. Das ist kein böser Wille, sondern das ist an allen Schulen so erfolgt. Das DFG gehörte jetzt zu den letzten Schulen im Regionalverband, bei denen dies noch nicht der Fall war. Es war vorher ein absoluter Ausnahmefall, dass ein so langfristiger oder im Prinzip ja bis dahin unbefristeten Vertrag mit einer Reinigungsfirma dort galt. So etwas kann man heute nicht mehr machen. Wenn man heute so einen Vertrag machen wollte, dann wäre er gesetzeswidrig, weil man den Wettbewerb ja völlig ausschließt in dem Bereich, wenn man einen unbefristeten Vertrag machen würde mit einer Firma. Deswegen ist es natürlich schade, wenn die Personen alle wechseln, liegt aber in der Natur der Sache. Wir wussten diese Dinge ausschreiben und bei einer Ausschreibung ist es immer möglich, dass die Firma gewinnt, die es schon vorher gemacht hat. Es ist aber auch möglich — und das ist hier passiert — dass eine Firma gewinnt, die es vorher noch nicht gemacht hat und dass ein Wechsel stattfindet. Das gehört zu dem Grundprinzip, was im EU-Recht festgeschrieben ist: Offener Wettbewerb und der wirtschaftlichste Anbieter muss den Auftrag bekommen.

Camäléon: Die bisherigen Reinigungskräfte werden jetzt arbeitslos. Das ist für sie ein Schock. Nach 2 Jahrzehnten an der Schule kommt auf einmal ein neuer Anbieter. Dabei weiß man ja selber nicht, was man sozusagen falsch gemacht hat in der Ausschreibung und warum die Firma nicht den Zuschlag bekommen hatte. Das können sie ja uns auch nicht sagen. Eine Frage noch zum Abschluss: Das neue Unternehmen kommt aus Mannheim und zahlt die Steuern nicht im Saarland. Sollte vielleicht das nicht auch ein Kriterium der Ausschreibung sein?

Lars Weber: Das ist leider juristisch nicht möglich, weil man es ja sogar nicht nur deutschlandweit, sondern sogar europaweit offen ausschreiben muss. Jeder Teilnehmer an diesem Ausschreibungsverfahren muss die gleichen Chancen haben. Da kann man also kein saarländisches Unternehmen bevorzugen gegenüber einem Mannheimer, Stuttgarter oder Berliner Unternehmen. Wenn man das tun würde, würde man gesetzeswidrig handeln.

Julian Bidot

Max Ernst

Un commentaire sur “Licenciement du personnel de nettoyage du LFA : interview de la communauté régionale

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    Ein ausgezeichnetes Interview, in dem ihr Herrn Weber ganz kräftig – sozusagen in journalistischer Pinscher-Manier – auf den Zahn gefühlt habt! Im Prinzip habt ihr alle wichtigen Fragen angesprochen, auf die Herr Weber mantramäßig immer mit dem Hinweis auf geltendes EU-Recht gekontert hat. Dennoch sind auch Widersprüche deutlich geworden. Und das ist euch und eurer beharrlichen Art des Fragens zu verdanken! Klar geworden ist leider: Die Würfel sind von oben geworfen worden und damit auch jetzt gefallen. Hütchenspielereien finden nur auf oberster Ebene statt. Das alte Reinigungsteam und die Schulgemeinschaft sind da definitiv außen vor. Jetzt bleibt also erstmal abzuwarten, ob die Schule durch das neue Reinigungsteam – laut Herrn Weber – nun in einem neuen Glanz erstrahlen wird. Tja, dann sollte der Regionalverband uns allen auch Sonnenbrillen zur Verfügung stehen. Bleibt nur zu hoffen, dass das auch mit budgetiert ist….

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